Sportrecht

Das Sportrecht regelt die Rechte von Sportverbänden und Sportlern. Dabei gibt es keine Kodifizierung des Sportrechts an sich. Die für das Sportrecht relevanten Normen ergeben sich primär aus dem von Verbänden und Vereinen autonom gesetzten Recht. Darüber hinaus aus dem Vereinsrecht, dem Arbeitsrecht, dem Gesellschaftsrecht, dem Verwaltungsrecht und dem Europarecht. Unser diesbezügliches Leistungsspektrum umfasst insbesondere:

 

  • Arbeitsrecht (Sportler)
  • Vertragsgestaltung
  • Sponsoring
  • Verbands-/Vereinsrecht
  • Haftung (Verband, Verein, Sportler, Zuschauer)
  • Dopingproblematiken