Medizinrecht
Zwischen Arzt und Patient besteht ein besonderes Vertrauensverhältnis, das in der tagtäglichen Praxis zeitweise zu erheblichen Problemen für die Beteiligten führen kann. Diesbezüglich bieten wir unseren Mandanten folgendes Leistungsspektrum an:
- Arzthaftung (insbesondere: Haftung der Zahnärzte)
- Sorgfaltspflichten
- Aufklärungspflichten
- Kunstfehler
- Strafrechtliche Haftung
- Kassenrechtliche Folgeprobleme
- Rückforderungen
- Praxenberatung
- Vertragsgestaltung
Kanzlei Dr. Rehbock & Kollegen
Die moderne Medien- & Unternehmenskanzlei