Medizinrecht

Zwischen Arzt und Patient besteht ein besonderes Vertrauensverhältnis, das in der tagtäglichen Praxis zeitweise zu erheblichen Problemen für die Beteiligten führen kann. Diesbezüglich bieten wir unseren Mandanten folgendes Leistungsspektrum an: 

  • Arzthaftung (insbesondere: Haftung der Zahnärzte)
  • Sorgfaltspflichten
  • Aufklärungspflichten
  • Kunstfehler
  • Strafrechtliche Haftung
  • Kassenrechtliche Folgeprobleme
  • Rückforderungen
  • Praxenberatung
  • Vertragsgestaltung

Aktuelles Medizinrecht