Arbeitsrecht
Das Arbeitsrecht regelt einerseits die Rechtsbeziehungen zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer (Individualarbeitsrecht). Andererseits die zwischen den Koalitionen der Arbeitnehmer und Arbeitgeber sowie deren Vertretungsorganen (Kollektivarbeitsrecht). Der Leistungsumfang unserer Kanzlei erstreckt sich hier insbesondere auf:
- Kündigungsschutz
- Abmahnungen
- Mobbing
- Teilzeit
- Altersteilzeit
- Befristungen
- Probearbeitsverhältnisse
- Sozialabgaben
- Vertragsgestaltung
- Scheinselbständigkeit
- Arbeitsschutzrecht
- Koalitionsrecht
- Tarifrecht
- Mitbestimmungsrechte
- Betriebsvereinbarungen
Aktuelles Arbeitsrecht
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Stichtagsklausel bei Sonderzuwendungen mit Mischcharakter (Fr, 18 Mai 2012)
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Anfechtung eines Widerspruchs gegen Betriebsübergang (Fr, 18 Mai 2012)
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Tarifliche Ausschlussfrist bei Urlaubsabgeltung (Fr, 18 Mai 2012)
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Arbeitgeberleistungen als Erfüllung eines Mindestlohnanspruchs nach dem Arbeitnehmerentsendegesetz (Fr, 18 Mai 2012)
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Zulässigkeit des Antrags in einer Klage nach § 9 TVG (Fr, 18 Mai 2012)
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Gesetzentwurf der SPD-Fraktion zum Whistleblowing (Fr, 18 Mai 2012)
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Kanzlei Dr. Rehbock & Kollegen
Die moderne Medien- & Unternehmenskanzlei